In Anbetracht der steuerrechtlichen Unsicherheiten, vor allem bei grenzüberschreitenden Aktivitäten, bieten verbindliche Auskünfte, bekannt als „Tax Rulings“, Unternehmen notwendige Klarheit. Diese sind insbesondere für typische Rechtsfragen und Problemstellungen im internationalen Kontext relevant:
Rechtsfrage für Tax Ruling: Begründet die Tätigkeit des Mitarbeiters eine Betriebsstätte?
Rechtsfrage für Tax Ruling: Inwieweit ist die tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland verblieben?
Um Rechtssicherheit bei Fragen, wie z.B. der Bestimmung des wirtschaftlichen Arbeitgebers, der Mitarbeiterbeteiligung, der Existenz einer Betriebsstätte oder der Lokalität der tatsächlichen Geschäftsleitung zu gewinnen, bieten sich für Unternehmen verschiedene Instrumente an: die Lohnsteueranrufungsauskunft, die verbindliche Auskunft und das bilaterale Vorabverständigungsverfahren:
Und wenn das Steuerrecht zuschlägt?
Dann gilt es, mit dem Finanzamt eine gemeinsame Lösung zu finden oder die eigenen Rechte mittels juristischer Instrumente durchzusetzen, d.h. eine einvernehmliche Klärung des Sachverhalts mit dem Finanzamt durch eine tatsächliche Verständigung herbeizuführen oder durch Einspruch und Klage gegen die Position des Finanzamts vorzugehen. Dabei hindert der Gebrauch von Rechtsmitteln nicht, parallel eine Einigung anzustreben. Eine tatsächliche Verständigung ist in allen Verfahrensphasen, von der Betriebsprüfung bis zum Klageverfahren, möglich.
Bei komplexeren Fragestellungen, etwa drohenden Doppelbesteuerungen, bietet das bilaterale Verständigungsverfahren ein geeigneten Lösungsansatz. Zudem ermöglicht das EU-Streitbeilegungsinstrument, traditionelle Hürden in Verständigungsverfahren zu überwinden.