Mit der Grunderwerbsteuerreform verschärfte der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1. Juli 2021 die grunderwerbsteuerlichen Vorschriften. Diese Neuerungen führten zu wesentlichen Änderungen in der steueroptimierten Strukturierung von Share Deals über grundbesitzhaltende Kapitalgesellschaften.
Was sind RETT-Blocker (engl. Real Estate Transfer Tax)?
In der Praxis werden bei Anteilskäufen über grundbesitzhaltende Kapitalgesellschaften (Share Deals) häufig Strukturen gewählt, die eine Grunderwerbsteuerpflicht des Erwerbs vermeiden (sog. RETT-Blocker). Der Grund hierfür liegt klar auf der Hand: Bei Share Deals beträgt die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland 3,5% bis 6,5% des Werts aller Grundstücke im Vermögen der Kapitalgesellschaft. Das Verhindern der Grunderwerbsteuerpflicht reduziert daher die Gesamtkosten der Transaktion.
Maßnahmen der Grunderwerbsteuerreform
Da dem Fiskus hierdurch jährlich erhebliche Einnahmen entgehen, verschärfte der Gesetzgeber die grunderwerbsteuerlichen Regelungen:
Auswirkungen auf die Gestaltungspraxis
Besonders spürbar sind die neuen Regelungen beim sogenannten Exit. In dieser „Lebensphase“ eines Investments verkauft der Investor (bestenfalls) alle Anteile an der Gesellschaft; regelmäßig um einen Gewinn zu realisieren.
Vor der Reform war es einem Investor möglich alle Anteile auf einmal zu veräußern, ohne eine Grunderwerbsteuerpflicht auszulösen. Hierfür konnte z.B. ein Käufer 94,9% und ein anderer Käufer 5,1% der Anteile erwerben. Auf diese Weise wurden bei keinem Käufer 95% der Anteile an der Gesellschaft vereinigt und es entstand keine Grunderwerbsteuerpflicht (vgl. § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG aF).
Seit dem Inkrafttreten der Reform ist dies nicht mehr möglich:
Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen dem Grunderwerbsteuerrecht noch bevorstehen. So ist bislang unklar, welche Auswirkungen das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) haben wird.