BFH: Bewertung Nießbrauch bei mehreren Personen
Um in der Nachfolgeplanung über mehrere Generationen hinweg die teils erheblichen erbschaftsteuerlichen Nachteile der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft zu verhindern, ist alternativ häufig die (lebzeitige) Schenkung an die Enkelgeneration empfehlenswert. Zur Absicherung des Schenkers kann dieser sich einen Nießbrauch an dem übertragenen Vermögen vorbehalten, und zur Versorgung der eigenen Kinder oder Ehegatten, diesen ebenfalls einen Nießbrauch zuwenden.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 28.2.2019 (Az. II B 48/18) zur steuerlichen Berücksichtigung bei dem mit dem Nießbrauch belasteten Beschenkten Stellung genommen, wenn der Nießbrauch zuerst dem Schenker zusteht und erst mit seinem Ableben an einen Dritten fällt.