Grunderwerbsteuer & MoPeG: Der Gesetzgeber gibt Entwarnung – Status Quo wird zunächst beibehalten
Seit der Verabschiedung des MoPeG herrscht bei den betroffenen Steuerpflichtigen Unmut über das Fortbestehen der grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen bei Personengesellschaften.
Der Gesetzgeber gibt zum Teil Entwarnung: Vorerst bleiben die Vorschriften weiter anwendbar.