BFH äußert sich erstmals in einer Entscheidung zur Ertragsbesteuerung von Kryptotoken im Privatvermögen
Der BFH (Bundesfinanzhof) äußerte sich in seinem Urteil vom 14. Februar 2023 erstmals in einer Entscheidung zur Ertragsbesteuerung von Kryptotoken im Privatvermögen.
Bereits Mitte 2022 erließ das BMF (Bundesministerium der Finanzen) ein Schreiben über die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token. Ob und inwieweit der BFH die Ansichten des BMF teilen würde, war bis zum Erlass dieser wichtigen Entscheidung unklar.