Millionärsfonds: Anleger dürfen verhalten optimistisch sein
Leider kommt es bisweilen vor, dass zur Verfolgung von Steuerstraftaten zuständige Behörden in Sachverhalten Straftaten wittern, die bei Lichte betrachtet definitiv kein strafbares Verhalten darstellen. Ein prominenter Beispielsfall hierfür sind die sog. „Millionärsfonds“-Maßnahmen der Jahre 2015 - 2019