Grunderwerbsteuer: Wegfall der Steuervergünstigung bei Personengesellschaften und Erbengemeinschaften durch Verlängerung des „Beobachtungszeitraums“?
Eine vermeintlich grunderwerbsteuerfreie Weiterveräußerung könnte zur Steuerfalle werden!
Nach der aktuellen Rechtslage besteht Unklarheit darüber, ob sich der Beobachtungszeitraum bei den Steuervergünstigungen der § 5 Abs. 3 GrEStG und § 6 Abs. 3 GrEStG von 5 auf 10 Jahre verlängert, wenn der Erwerb eines Grundstücks durch, z. B. eine Personengesellschaft oder Erbengemeinschaft, vor dem 1. Juli 2021 stattfand.