BFH äußert sich zur erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung bei einer Komplementär GmbH
In der Praxis herrscht regelmäßig Streit über die Voraussetzungen einer „erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung“.
Mit seinem jüngsten Urteil zu diesem Thema lehnte der BFH die erweiterte Kürzung bei einer Komplementär-GmbH ab. Gegenstand des Urteils war der typische Fall, dass die Komplementärin nicht am Vermögen der vermögensverwaltenden grundbesitzhaltenden KG beteiligt war.