Der BFH ändert seine Rechtsprechung: Mitvermietete Betriebsvorrichtungen sind nicht immer umsatzsteuerpflichtig!
Eine immer wieder gestellte Frage im Umsatzsteuerrecht ist, ob und inwieweit zwei verschiedene Leistungen der Umsatzsteuer unterfallen, wenn sie an die gleiche Partei, ggf. im Rahmen des gleichen Vertragsverhältnisses, erbracht werden.
Diese Frage hatte der BFH auch im vorliegenden Fall zu beantworten, in dem zusammen mit Gebäuden auch sog. Betriebsvorrichtungen mitverpachtet wurden. Mit dieser Entscheidung ändert der BFH seine bisherige Rechtsprechung. Dies könnte erhebliche Folgen für betroffene Steuerpflichtige haben.