Neue Aufzeichnungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister ab 1. Januar 2024: BMF äußert sich
Am 1. Januar 2024 ist § 22g UStG in Kraft getreten. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2023 äußert sich das BMF zu den dadurch begründeten neuen Aufzeichnungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister. Betroffene sollten auf die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Pflichten vorbereitet sein.