Na klar: Kein Frühstück ohne Aufstrich!
Jeder von uns hat sich sicher schon einmal die Frage gestellt: Ist das noch ein Brötchen, oder ist das schon ein Frühstück? Glücklicherweise hat die Finanzverwaltung diese Frage jetzt in einem Revisionsverfahren vor dem BFH klären lassen. Hinter der trockenen Zusammenfassung "Anforderungen an einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines Frühstücks" verbirgt sich also die lang ersehnte höchstrichterliche Definition des Frühstücks!