BFH: Zufluss von Anteilen bei wirtschaftlichem Eigentum – unwirksames Rechtsgeschäft
Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 26. August 2020 (VI R 6/18) mit der Frage beschäftigt, wann man an einem Kapitalgesellschaftsanteil das wirtschaftliche Eigentum erlangt. Auch wenn die Entscheidung den Zufluss der Anteile in das Privatvermögen (Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) betraf, lassen sich deren Aussagen vor allem auch auf Umstrukturierungen (UmwStG) übertragen. Mit Blick auf frühere Beiträge (vgl. Merkle/Vocke, BB 2019, 2519) äußert sich der VI. Senat auch zu (zivilrechtlich) unwirksamen Rechtsgeschäften, § 41 Abs. 1 S. 1 AO.