EuGH schafft Rechtssicherheit: Innenumsätze der Organschaft unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Auf dieses Urteil haben Steuerpflichtige und Berater gewartet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11. Juli 2024 sein Urteil in der Rechtssache C‑184/23 veröffentlicht. Lesen Sie im Folgenden, was es für betroffene Steuerpflichtige bedeutet.