Mit Wumms aus der Krise – Bundesregierung beschließt Konjunktur- und Zukunftspaket


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Die Covid-19 Pandemie hat Deutschland in eine Rezession gesteuert. Um die Wirtschaft wieder in Gang zu bekommen, hat die große Koalition ein Bündel von Maßnahmen in Höhe von EUR 130 Mrd. beschlossen.

Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz verfolgt das Konjunktur- und Zukunftspaket vor allem ein Ziel: Deutschland soll „mit Wumms aus der Krise kommen“. Die Aussage des Finanzministers hat die Bundesregierung nunmehr mit weitreichenden Maßnahmen untermauert. So soll zum einen die Kaufkraft der Bürger gestärkt werden und zum anderen sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen („KMUs“) finanziell unterstützt werden.

Die Kaufkraft soll neben der Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % u.a. durch die Erweiterung der Kaufprämie auf E-Autos und die Zahlung eines Kinderbonus in Höhe von bis zu EUR 300 erhöht werden.

Daneben umfasst das Maßnahmenpaket auch weitere Überbrückungshilfen und steuerliche Erleichterungen für KMUs. Beachtenswert sind insbesondere:

  • die Übernahme der fixen Betriebskosten von bis zu 50 %, wenn die Umsätze in April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 50 % rückgängig gewesen sind. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden (maximaler Erstattungsbetrag = EUR 150.000 für drei Monate). Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag EUR 9.000, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten EUR 15.000;
  • die Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrages für die Jahre 2020 und 2021 auf bis zu EUR 5 Mio. bzw. 10 Mio. Es soll ein Mechanismus eingeführt um diesen Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen (bspw. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage);
  • die Einführung einer degressiven Abschreibung für Abnutzung („AfA“) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 % pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens;
  • die Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftssteuer für Personengesellschaften;
  • die Neuschaffung von Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung. Dies könnte vor allem für Start-ups interessant sein;
  • die rückwirkende Gewährung des Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu EUR 4 Mio. pro Unternehmen (statt bisher EUR 2 Mio.) und
  • die stärkere Ausrichtung der Kfz-Steuer für Pkw an den Emissionen des Pkw.